Garantie
Bei uns sind Sie auch nach einer Leistungssteigerung mithilfe unserer speziellen Versicherungsmöglichkeit auf der sicheren Seite!
Die bei uns abschließbaren Versicherungstypen lauten wie folgt:
NSA 2 - Fahrzeuge bis 2 Jahre ab Erstzulassung, bis max. 100.000km Laufleistung
- 12 Monate Garantie auf Motor,Getriebe und Antriebsstrang
- 148,- EUR + Turbolader 30,- EUR
NSA 5 - Fahrzeuge bis 5 Jahre ab Erstzulassung, bis max. 80.000km Laufleistung
- 12 Monate Garantie auf Motor, Turbolader, Getriebe und Antriebsstrang
- 225,- EUR bei Verlängerung einer bereits abgeschlossenen Garantieversicherung / als Aufpreis zur Leistungssteigerung
- 35,- EUR Zuschlag für Fahrzeuge mit Allradantrieb
- 30,- EUR Zuschlag für Fahrzeuge mit Turbomotor
Leistungsumfang:
Motor, Turbolader bis 100.000 km Laufleistung, mechanisches und automatisches Getriebe, Antriebswellen, Achsen und Allradantriebe, Leihfahrzeuge bis max. 968,- EUR, maximale Deckung 2.580 EUR, 6.450 EUR auf den Motor, Erhöhung gegen Aufpreis möglich auf bis zu 12000,- EUR Deckung.
Geltungsbereich:
Die Garantie gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das Fahrzeug vorübergehend außerhalb des Gebietes, so gilt die Garantie europaweit.
Inspektion / Wartung:
Inspektions- und Wartungsarbeiten dürfen nur von autorisierten Werkstätten (Vertragspartner des jeweiligen Herstellers oder NSA) durchgeführt werden. Das Fahrzeug muss Scheckheft gepflegt werden.
Abschluss:
Die Versicherung wird durch uns oder einen unserer Vertriebspartner abgeschlossen. Alle Garantieunterlagen werden direkt von uns ausgegeben.
Schadensabwicklung:
Der Kunde / die Werkstatt setzt sich unverzüglich vor Reparaturbeginn mit uns oder der NSA in Verbindung.
Verlängerung:
Nach 12 Monaten ist eine Verlängerung der Garantie möglich, bis das Fahrzeug ein Alter von 5 Jahren oder eine Laufleistung von 100.000 Kilometer erreicht hat - je nachdem welche Aussage zuerst zutrifft.
Weitere Details finden Sie unter www.NSAGarantie.com